1. ALLGEMEINES
Die Vermietung der Mieträumlichkeiten und Equipment erfolgt ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. MIETE UND STORNIERUNG
Die Mieträumlichkeiten werden ausschließlich zum Zwecke des Fotografierens vermietet. Der Mieter hat den Vermieter vor der Nutzung über den genauen Zweck der entsprechenden Nutzung der Mieträumlichkeiten zu informieren.
Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, welche unter www.dasmietsudio.com einzusehen ist. Die angegeben Preise verstehen sich netto zuzüglich 20% österreichischer Mehrwertsteuer und gelten für die Öffnungszeiten von Montag - Samstag jeweils von 8:00 - 21:00 Uhr.
Zusatzleistungen und die Vermietung von zusätzlichem Equipment sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert verrechnet. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter bestätigt mit der Entgegennahme den einwandfreien Zustand der Mietgeräte. Beschädigungen und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, sie sind auf normalen Verschleiß zurückzuführen.
Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Mietgeräte entstehen, haftet der Vermieter auf keinen Fall.
Es besteht kein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände.
Der Vermieter oder ein Erfüllungsgehilfe haben das Recht die Mieträumlichkeiten während des Mietzeitraumes zu betreten.
Beim Einsatz von Dauerlicht (HMI / Kunstlicht) wird der Stromverbrauch gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung einer Studiobuchung fallen nach Annahme des Angebotes / Kostenvoranschlages – verbindliche Terminreservierung und dergleichen – 100 % des vereinbarten Mietpreises und 100 % der Fremdkosten sowie Nebenkosten an
3. ZUSTAND DER MIETRÄUMLICHKEITEN, NUTZUNG UND RÜCKGABE
Die Mieträumlichkeiten werden in einem besenreinen Zustand übergeben und sind vom Mieter ebenso zurückzugeben. Bei Verschmutzung behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,-- Euro pro angefangener Stunde zu verrechnen.
Die Hohlkehle ist im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung vorgefunden wurde. Bei starker Verschmutzung wird das Malen bzw. die notwendige Instandsetzung der Hohlkehle verrechnet.
Folgendes ist in den Mieträumlichkeiten untersagt:
a) die Verwendung von Materialen, welche die Mieträumlichkeiten verunreinigen und/oder zur Gefährdung von Personen führen könnten
b) die Verwendung von Feuer, Seifenblasen, Schnee, Kunstschnee, Farbpulver, Mehl, Wasserbomben, Feuerwerkskörper, Rauchbomben, brennbaren Flüssigkeiten, Nebelmaschinen, etc.
c) das Mitbringen von Tieren
d) das Mitbringen und Befahren der Mieträumlichkeiten mit motorisierten Fahrzeugen
Die Überlassung und Weitervermietung der Mieträumlichkeiten an Dritte ist untersagt.
Aufnahmen, welche ausschließlich die Mieträumlichkeiten zeigen, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Das Parken ist nur auf den zugewiesenen Parkplätzen erlaubt.
4. HAFTUNG
Der Mieter haftet für alle durch ihn und mitgebrachte Personen (Erfüllungsgehilfen, Besucher, andere Dritte) verursachten Personen- und Sachschäden und die daraus resultierenden Folgekosten auf der gesamten Liegenschaft der Mieträumlichkeiten und in den Mieträumlichkeiten.
Der Mieter benützt die Mieträumlichkeiten auf eigene Gefahr und verpflichtet sich alle mitgebrachten Personen darauf hinzuweisen, dass auch diese die Mieträumlichkeiten auf eigene Gefahr benützen.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachtem Equipment. Ebenso haftet der Vermieter nicht für Personen- und Sachschäden während des Aufenthaltes auf der gesamten Liegenschaft der Mieträumlichkeiten und in den Mieträumlichkeiten.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Ausfälle (bspw. Stromausfall, Wasserschäden, defektes Equipment, etc.).
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Mieter stellt den Vermieter gegenüber der Haftung Dritter frei.
6. RAUCHVERBOT
In den Mieträumlichkeiten und auf der gesamten Liegenschaft der Mieträumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot.
7. ZAHLUNG
Rechnungen sind sofort mit Erhalt fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt bei Verzug der Zahlung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNG
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Innsbruck.
1. ALLGEMEINES
Die Vermietung der Mieträumlichkeiten und Equipment erfolgt ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. MIETE UND STORNIERUNG
Die Mieträumlichkeiten werden ausschließlich zum Zwecke des Fotografierens vermietet. Der Mieter hat den Vermieter vor der Nutzung über den genauen Zweck der entsprechenden Nutzung der Mieträumlichkeiten zu informieren.
Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, welche unter www.dasmietsudio.com einzusehen ist. Die angegeben Preise verstehen sich netto zuzüglich 20% österreichischer Mehrwertsteuer und gelten für die Öffnungszeiten von Montag - Samstag jeweils von 8:00 - 21:00 Uhr.
Zusatzleistungen und die Vermietung von zusätzlichem Equipment sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert verrechnet. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter bestätigt mit der Entgegennahme den einwandfreien Zustand der Mietgeräte. Beschädigungen und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, sie sind auf normalen Verschleiß zurückzuführen.
Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Mietgeräte entstehen, haftet der Vermieter auf keinen Fall.
Es besteht kein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände.
Der Vermieter oder ein Erfüllungsgehilfe haben das Recht die Mieträumlichkeiten während des Mietzeitraumes zu betreten.
Beim Einsatz von Dauerlicht (HMI / Kunstlicht) wird der Stromverbrauch gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung einer Studiobuchung fallen nach Annahme des Angebotes / Kostenvoranschlages – verbindliche Terminreservierung und dergleichen – 100 % des vereinbarten Mietpreises und 100 % der Fremdkosten sowie Nebenkosten an
3. ZUSTAND DER MIETRÄUMLICHKEITEN, NUTZUNG UND RÜCKGABE
Die Mieträumlichkeiten werden in einem besenreinen Zustand übergeben und sind vom Mieter ebenso zurückzugeben. Bei Verschmutzung behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,-- Euro pro angefangener Stunde zu verrechnen.
Die Hohlkehle ist im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung vorgefunden wurde. Bei starker Verschmutzung wird das Malen bzw. die notwendige Instandsetzung der Hohlkehle verrechnet.
Folgendes ist in den Mieträumlichkeiten untersagt:
a) die Verwendung von Materialen, welche die Mieträumlichkeiten verunreinigen und/oder zur Gefährdung von Personen führen könnten
b) die Verwendung von Feuer, Seifenblasen, Schnee, Kunstschnee, Farbpulver, Mehl, Wasserbomben, Feuerwerkskörper, Rauchbomben, brennbaren Flüssigkeiten, Nebelmaschinen, etc.
c) das Mitbringen von Tieren
d) das Mitbringen und Befahren der Mieträumlichkeiten mit motorisierten Fahrzeugen
Die Überlassung und Weitervermietung der Mieträumlichkeiten an Dritte ist untersagt.
Aufnahmen, welche ausschließlich die Mieträumlichkeiten zeigen, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Das Parken ist nur auf den zugewiesenen Parkplätzen erlaubt.
4. HAFTUNG
Der Mieter haftet für alle durch ihn und mitgebrachte Personen (Erfüllungsgehilfen, Besucher, andere Dritte) verursachten Personen- und Sachschäden und die daraus resultierenden Folgekosten auf der gesamten Liegenschaft der Mieträumlichkeiten und in den Mieträumlichkeiten.
Der Mieter benützt die Mieträumlichkeiten auf eigene Gefahr und verpflichtet sich alle mitgebrachten Personen darauf hinzuweisen, dass auch diese die Mieträumlichkeiten auf eigene Gefahr benützen.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachtem Equipment. Ebenso haftet der Vermieter nicht für Personen- und Sachschäden während des Aufenthaltes auf der gesamten Liegenschaft der Mieträumlichkeiten und in den Mieträumlichkeiten.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Ausfälle (bspw. Stromausfall, Wasserschäden, defektes Equipment, etc.).
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Mieter stellt den Vermieter gegenüber der Haftung Dritter frei.
6. RAUCHVERBOT
In den Mieträumlichkeiten und auf der gesamten Liegenschaft der Mieträumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot.
7. ZAHLUNG
Rechnungen sind sofort mit Erhalt fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt bei Verzug der Zahlung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNG
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Innsbruck.
Römer Str. 259
6072 Lans
Österreich
info@dasmietstudio.com
Öffnungszeiten:
Montag - Samstag
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